Angebotsgültigkeit
Unser Angebot gilt freibleibend und bedarf unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen, sind vorbehalten. Hierdurch werden die zugesicherten Leistungsmerkmale nicht eingeschränkt.
Preise
Der Preis für die angebotene Leistung ist im Angebot aufgeführt und gilt innerhalb Deutschlands zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer.
Preisanpassung
Wird bei Bearbeitung des Feinkonzeptes festgestellt, dass der hier abgeschätzte Aufwand für die Realisierung nicht realistisch ist (z. B. durch wesentliche Erweiterung des Funktionsumfanges), werden der AG und AN gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Verpackung
Die vom Ing.-büro Materne verwendeten Transportverpackungen gehen mit Ablieferung der Ware in das Eigentum des Bestellers über und werden von diesem auf einer für das Ing.-büro Materne kostenneutralen Weise entsorgt.
Lieferzeit
Die Lieferzeit beträgt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ca. 1 bis 3 Monate ab Eingang der Bestellung. Bei Sonderentwicklungen kann der Beginn der zu erbringenden Leistung nur zum Zeitpunkt der Auftragsverteilung verbindlich mitgeteilt werden.
Zahlungsbedingungen
30% nach Auftragserteilung * 50 % nach Lieferung * 20 % nach Inbetriebnahme und Übergabe/Abnahme, jedoch spätestens 3 Monate nach Lieferung. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Ing.-büro Materne. Es gelten nur unsere Zahlungs- und Lieferbedingungen.
Einfügen von Fremdelementen
Kundenseitig bereitgestellte PC-Anlagen werden während der Inbetriebnahme beim Kunden auf ihre Eignung getestet. Bei Nichteignung kann dieser PC vom AN abgelehnt werden. Die weitere Mehrkostenabrechnung erfolgt nach Aufwand.
Gewährleistung
Gewährleistung von 24 Monaten, bei zeitgleichem Abschluss eines Wartungsvertrages und einem damit verbundenen Fernwartungszugriff, sonst 12 Monate.
Bedingungen zur Nutzung der Software
Mit dem Kauf wird kein Eigentum, sondern nur die Lizenz zur Nutzung dieses Programms im Rahmen des gekauften Lizenzumfanges erworben. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm oder das Handbuch zu verändern, zu vermieten, zu verleihen, weiterzuverkaufen oder Unterlizenzen zu vergeben. Der AG ist nur berechtigt, den in der Bestellung enthaltenen Lieferumfang zu nutzen.
Gewährleistung für Hardware
Die Gewährleistung endet 12 Monate nach Abnahme, jedoch längstens 18 Monate nach Lieferung, sofern sich die Abnahme aus Gründen verzögert, die nicht durch das Ing.-büro Materne zu vertreten sind.
Haftung für Folgeschäden
Die Systembeschreibung des Energiekontrollsystems sowie die Angaben des Lieferanten zur Amortisation und Lebensdauer der Anlage, Energiereduzierung und Kosteneinsparung sind nicht als zugesicherte Eigenschaft anzusehen. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf die Höhe der Nettoauftragssumme. Außerdem haftet der Lieferant nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Energieeinsparungen, Energiemehrkosten, mittelbaren Schaden und Folgeschäden. Ansprüche aus den gesetzlichen Vorschriften der Produkt-Haftung bleiben unberührt. Auf Grund des zeitkritischen Verhaltens von Energie-Kontroll-Systemen sind größere Systeme redundant auszuführen.
Darüber hinaus gilt der Liefervertrag.
Montagebedingungen