Liefer- und Montagebedingungen

 

Angebotsgültigkeit

Unser Angebot gilt freibleibend und bedarf unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen, sind vorbehalten. Hierdurch werden die zugesicherten Leistungsmerkmale nicht eingeschränkt.

 

Preise

Der Preis für die angebotene Leistung ist im Angebot aufgeführt und gilt innerhalb Deutschlands zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer.

 

Preisanpassung

Wird bei Bearbeitung des Feinkonzeptes festgestellt, dass der hier abgeschätzte Aufwand für die Realisierung nicht realistisch ist (z. B. durch wesentliche Erweiterung des Funktionsumfanges), werden der AG und AN gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

Verpackung

Die vom Ing.-büro Materne verwendeten Transportverpackungen gehen mit Ablieferung der Ware in das Eigentum des Bestellers über und werden von diesem auf einer für das Ing.-büro Materne kostenneutralen Weise entsorgt.

 

Lieferzeit

Die Lieferzeit beträgt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ca. 1 bis 3 Monate ab Eingang der Bestellung. Bei Sonderentwicklungen kann der Beginn der zu erbringenden Leistung nur zum Zeitpunkt der Auftragsverteilung verbindlich mitgeteilt werden.

 

Zahlungsbedingungen

30% nach Auftragserteilung * 50 % nach Lieferung * 20 % nach Inbetriebnahme und Übergabe/Abnahme, jedoch spätestens 3 Monate nach Lieferung. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Ing.-büro Materne. Es gelten nur unsere Zahlungs- und Lieferbedingungen.

 

Einfügen von Fremdelementen

Kundenseitig bereitgestellte PC-Anlagen werden während der Inbetriebnahme beim Kunden auf ihre Eignung getestet. Bei Nichteignung kann dieser PC vom AN abgelehnt werden. Die weitere Mehrkostenabrechnung erfolgt nach Aufwand.

 

Gewährleistung

Gewährleistung von 24 Monaten, bei zeitgleichem Abschluss eines Wartungsvertrages und einem damit verbundenen Fernwartungszugriff, sonst 12 Monate.

 

Bedingungen zur Nutzung der Software

Mit dem Kauf wird kein Eigentum, sondern nur die Lizenz zur Nutzung dieses Programms im Rahmen des gekauften Lizenzumfanges erworben. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm oder das Handbuch zu verändern, zu vermieten, zu verleihen, weiterzuverkaufen oder Unterlizenzen zu vergeben. Der AG ist nur berechtigt, den in der Bestellung enthaltenen Lieferumfang zu nutzen.

 

Gewährleistung für Hardware

Die Gewährleistung endet 12 Monate nach Abnahme, jedoch längstens 18 Monate nach Lieferung, sofern sich die Abnahme aus Gründen verzögert, die nicht durch das Ing.-büro Materne zu vertreten sind.

 

Haftung für Folgeschäden

Die Systembeschreibung des Energiekontrollsystems sowie die Angaben des Lieferanten zur Amortisation und Lebensdauer der Anlage, Energiereduzierung und Kosteneinsparung sind nicht als zugesicherte Eigenschaft anzusehen. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf die Höhe der Nettoauftragssumme. Außerdem haftet der Lieferant nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Energieeinsparungen, Energiemehrkosten, mittelbaren Schaden und Folgeschäden. Ansprüche aus den gesetzlichen Vorschriften der Produkt-Haftung bleiben unberührt. Auf Grund des zeitkritischen Verhaltens von Energie-Kontroll-Systemen sind größere Systeme redundant auszuführen.

 

Darüber hinaus gilt der Liefervertrag.

 

Montagebedingungen

  • Die Ethernetverbindung ist vorhanden oder wird vom AG nach unseren Vorgaben eingerichtet.
  • Die Energiezähler sind eingebaut und netzseitig verdrahtet.
  • Ein geeigneter PC (Server) sind vorhanden. Auf diesem werden bei Fernwartung noch zusätzliche Programme und temporäre Lizenzen installiert.
  • Der Einbau der Geräte und Komponenten ist abgeschlossen.
  • Der AG wird bei der Inbetriebnahme unterstützend mitwirken und notwendige Informationen uneingeschränkt zugänglich machen.
  • Die Übergabe der Daten in das GLT-System muss kundenseitig geklärt werden.
  • Die EVU-Signale sind als potentialfreie Kontakte herzustellen.
  • Alle Kabel sind zu beschriften.
  • Der 230V AC-Netzanschluss ist bis zum Schaltschrank zu verlegen und mit 10A abzusichern.
  • Der AG beauftragt auf seine Kosten die Service-Firmen zur Bereitstellung der EOA-Schnittstellen mit Übergabeklemmleiste und Dokumentierung. Die technische Abstimmung hierzu übernimmt der AN.
  • Wird bei der Erarbeitung festgestellt, dass der hier geschätzte Aufwand für die Realisierung nicht realistisch ist (z.B. durch eine vom AG gewünschte wesentliche Erweiterung des Funktionsumfanges), werdender AG und AN gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen.